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   OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.1997 - 1 A 3978/95 .PVL   

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https://dejure.org/1997,12746
OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.1997 - 1 A 3978/95 .PVL (https://dejure.org/1997,12746)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.02.1997 - 1 A 3978/95 .PVL (https://dejure.org/1997,12746)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Februar 1997 - 1 A 3978/95 .PVL (https://dejure.org/1997,12746)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erstattung der Schulungskosten; Interne Verwaltungsvorschrift; Personalvertretungsgesetz; Höchstgrenzenregelung; Rechtshängigkeit; Erstattungsanspruch

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Kostenübernahme bei Schulungen für Personalräte

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 07.12.1994 - 6 P 36.93

    Personalvertretung - Schulungskosten - Höchstgrenzenregelung -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.02.1997 - 1 A 3978/95
    NW S. 1280, festgelegte Höchstgrenzenregelung für die Erstattung der Schulungskosten ist eine die Gerichte nicht bindende interne Verwaltungsvorschrift, die im Personalvertretungsgesetz keine Rechtsgrundlage hat und die deshalb die Erstattung der Schulungskosten der Höhe nach nicht begrenzen kann (unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Fachsenats im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 7. Dezember 1994 - 6 P 36/93 -, PersR 1995, 179).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2002 - 1 A 1638/00

    Kosten für die Teilnahme eines Personalratsmitglieds an einer Grundschulung;

    vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 7. Dezember 1994 - 6 P 36.93 -, BVerwGE 97, 166 ff. und OVG NRW, Beschluss vom 5. Februar 1997 - 1 A 3978/95.PVL -, NWVBl.

    1997, 382 = RiA 1997, 252 und PersR 1997, 313.

  • OVG Sachsen, 23.01.2013 - PL 9 A 368/10

    Personalratsmitglied, Reisekosten, ersparte Aufwendungen, Anrechnung, Zinsen

    18 3. Der Zinsanspruch ergibt sich aus § 291 Satz 1 BGB; diese Vorschrift findet im öffentlichen Recht analoge Anwendung, wenn - wie hier - das einschlägige Fachgesetz keine gegenteilige Regelung trifft (OVG NRW, Beschl. v. 5. Februar 1992 - 1 A 3978/95.PVL -, juris Rn. 18 f., BVerwG, Urt. v. 28. Juni 1995, NJW 1995, 3135).
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